Tierarztpraxis Launhardt

Ihre kompetente "Haustierarztpraxis"



Abrechnung

 

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT Stand Nov. 2022) ist eine bundesweite, gültige und bindende Rechtsvorschrift, deren nicht Einhaltung sanktioniert werden kann. 

Der 1-fach Satz darf nicht unterschritten werden, im Notdienst muss zwischen dem 2-fachen und 4-fachen Satz abgerechnet werden. 

Sie lässt einen gewissen, individuellen praxisangepassten Spielraum in der Abrechnung zu, so dass es zu Abweichungen zwischen den Abrechnungen div. Praxen kommen kann.

Wir bieten einen gewissen Service (E-Mail, WhatsApp Business), nehmen uns Zeit für ihre Lieblinge und haben stehts ein offene Ohr für Ihre Fragen. Wir terminieren mit ausreichend Zeit und wollen keine Massenabfertigung / Fließbandarbeit erfüllen.






direkt nach Behandlung / OP 

mittels Bar- oder EC- Zahlung